Geltung
Lieferungen und Leistungen der GEIGER IT-Service & Beratung erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Abweichende Regelungen und Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen
Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfristen. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung unsererseits zustande. angegebene Leistungsdaten sind als Näherungswerte zu verstehen und stellen ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung keine verbindliche Zusicherung von Eigenschaften dar.
Lieferungen
Vereinbarte und schriftlich bestätigte Liefertermine sind bei nachträglichen Vertragsänderungen erneut schriftlich zu bestätigen. Lieferverzug tritt nicht ein bei höherer Gewalt oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen wie staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe, Sabotage, Energie- und Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Zulieferungen. Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Liefertermin versandt oder zur Abholung bereitgestellt wird. gerät GEIGER IT-Service & Beratung mit mehr als 4 Wochen in Lieferverzug, kann der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist stellen, nach deren Ablauf er ohne weitere Ansprüche vom Vertrag zurücktreten kann. bei unverschuldetem Lieferverzug von mehr als 6 Wochen kann auch GEIGER IT-Service & Beratung ganz oder teilweise vom Vertrag zurück- treten. GEIGER IT-Service & Beratung behält sich das recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung vor.
Stornierungen
Stornierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung der GEIGER IT-Service & Beratung verbindlich. bei Stornierung kann die GEIGER IT-Service & Beratung 20% des Wertes der Lieferung als Schadensersatz geltend machen, sofern nicht der Kunde einen geringeren schaden nachweist. dies gilt vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens. Bestellungen können nach Lieferung nicht mehr storniert werden.
Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit Absendung des Liefergegenstandes durch den Verkäufer oder mit Abholung durch den Kunden oder dessen beauftragte auf den Kunden über.
Abnahme und Annahmeverweigerung
der Kunde hat die Ware unmittelbar nach erhalt auf Vollständigkeit und einwandfreien Zustand zu prüfen. offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung oder Installation durch GEIGER IT-Service & Beratung schriftlich geltend zu machen. unwesentliche Mängel ohne Auswirkung auf die Funktionsfähigkeit der Ware berechtigen nicht zu einer Annahmeverweigerung. später erkennbare Mängel sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. bei nicht rechtzeitiger Mitteilung erlöschen alle Ansprüche auf Gewährleistung. konstruktions- und Formänderungen gegenüber der Auftragsbestätigung, die die Funktionsfähigkeit des Kaufgegenstandes nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten. unwesentliche Abweichungen z. b. von Farbe, Abmessungen und/oder anderen qualitäts- und Leistungsmerkmalen berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung und lösen keine Gewährleistungsansprüche aus. wird die Annahme verweigert, kann die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
Zahlungsbedingungen
es gelten die Preise der jeweiligen Auftragsbestätigung. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung oder zum Monatsende. der Rechnungsbetrag ist fällig ohne Abzug bei rechnungserhalt oder wie schriftlich vereinbart. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen, letztere nur nach besonderer Vereinbarung. Zahlungen gelten erst als geleistet, wenn GEIGER IT-Service & Beratung verlustfrei über den Betrag verfügen kann. GEIGER IT-Service & Beratung ist auch bei anderslautenden Bestimmungen des Kunden dazu berechtigt, Zahlungen auf dessen ältere schulden anzurechnen. sind bei Verzug bereits kosten entstanden, sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die kosten, dann auf Zinsen und schließlich auf die Hauptleitungen anzurechnen. alle Forderungen sind sofort fällig, wenn der Kunde in Verzug gerät bzw. durch Auskünfte oder Umstände eine schlechte wirtschaftliche Situation des Kunden erkennbar wird, die die Kreditwürdigkeit beeinflusst. in diesen Fällen behält sich GEIGER IT-Service & Beratung das Recht vor, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten bzw. nur gegen Vorkasse zu liefern. ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn die Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
Eigentumsvorbehalt
die Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden Eigentum von GEIGER IT-Service & Beratung. Jegliche Be- und Verarbeitung erfolgt für GEIGER IT-Service & Beratung als Hersteller nach §950 BGB, ohne GEIGER IT-Service & Beratung zu verpflichten. bei Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren entsteht der GEIGER IT-Service & Beratung grundsätzlich ein Miteigentumsanteil im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware an der neuen Sache. der Kunde ist zur Verarbeitung und Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt, solange er nicht im Verzug ist. Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus an GEIGER IT-Service & Beratung ab. jegliche Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist nicht zulässig. bei zugriffen dritter auf die Vorbehaltsware ist der Eigentumsvorbehalt GEIGER IT-Service & Beratung unverzüglich anzuzeigen und GEIGER IT-Service & Beratung schriftlich zu benachrichtigen.
Produkte für test- und vorführzwecke bleiben im Eigentum GEIGER IT-Service & Beratung und dürfen nicht weiterveräußert werden. bei Weiterveräußerung wird der Kaufpreis sofort fällig. Leihstellungen erfolgen aufgrund gesonderter Vereinbarungen. für sämtliche schuld- haften Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums der GEIGER IT-Service & Beratung hat der Kunde aufzukommen. Produkte für test- und vorführzwecke bleiben im Eigentum GEIGER IT-Service & Beratung und dürfen nicht weiterveräußert werden. bei Weiterveräußerung wird der Kaufpreis sofort fällig. Leihstellungen erfolgen aufgrund gesonderter Vereinbarungen. für sämtliche schuldhaften Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums der GEIGER IT-Service & Beratung hat der Kunde aufzukommen.
Gewährleistung und Haftung
GEIGER IT-Service & Beratung gewährleistet, dass die Produkte frei von Mängeln sind. hierzu zählt auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. da es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, insbesondere Softwarefehler unter allen Anwendungsmöglichkeiten auszuschließen, beschränkt sich die Gewährleistung auf die einwandfreie Funktion der zugesicherten Eigenschaften und Anwendungsbereiche. die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum, sie beträgt 6 Monate soweit nicht anders vereinbart. bestehen Gewährleistungsansprüche an Dritte (z. b. Hersteller von Software oder Einzelkomponenten), so ist der Kunde selbst für die Erlangung dieser Gewährleistungsansprüche verantwortlich (insbesondere Rücksendung von Garantiekarten). im Gewährleistungsfall gelten die Garantiebedingungen des Herstellers. Gewährleistungsansprüche gegen GEIGER IT-Service & Beratung sind nicht übertragbar. Gewährleistung entfällt bei Fremdeingriffen, Entfernung von Garantiesiegeln oder Seriennummern sowie unsachgemäßer Installation, Benutzung, Lagerung oder Handhabung durch den Kunden oder durch dritte, es sei denn, der Kunde erbringt den Nachweis, dass der gerügte Mangel nicht folge hiervon ist.
Störungen sind GEIGER IT-Service & Beratung innerhalb 1 Woche nach auftreten schriftlich anzuzeigen. wird dies unterlassen, entfällt jeder Gewährleistungsanspruch. im gewährleistungsfall liefert der Kunde die Ware frei Haus an. bei Herstellergarantie führt GEIGER IT-Service & Beratung die Rücksendung zum jeweiligen reparaturzentrum auf Wunsch des Kunden gegen entsprechende Vergütung durch. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist erstreckt sich die Gewährleistung von GEIGER IT-Service & Beratung auf Teilegarantie, Arbeitszeit wird zu den jeweiligen gültigen Stundensätzen in Rechnung gestellt. für reparaturbedingte Datenverluste (z. b. Daten auf Festplatten) wird keine Haftung übernommen. GEIGER IT-Service & Beratung ist eine angemessene Zeit zur Nachbesserung einzuräumen, es erfolgt wahlweise Ersatzlieferung oder Nachbesserung solange zumutbar, mindestens aber zwei nachbesserungsversuche; schlagen diese fehl, hat der Kunde die Möglichkeit zur Herabsetzung der Vergütung bzw. kann Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
GEIGER IT-Service & Beratung übernimmt die arbeitskosten der Nachbesserung, ersetzte teile gehen in das Eigentum von GEIGER IT-Service & Beratung über. für normale Abnutzung, Verschleißteile und -materialien besteht keine Gewährleistung. ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Gewährleistungsanspruch besteht, werden die kosten der Überprüfung, der Reparatur und des Versandes dem Kunden zu den jeweils gültigen servicepreisen von GEIGER IT-Service & Beratung in Rechnung gestellt. die Rücksendung der Ware kann vom vorherigen Ausgleich dieser Forderungen abhängig gemacht werden. GEIGER IT-Service & Beratung haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. zusätzliche Service- und Dienstleistungen werden von GEIGER IT-Service & Beratung angeboten. sie richten sich nach gesonderten Servicevereinbarungen.
Urheberschutz
Bei jeglicher Lieferung, insbesondere von Software, sind die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu beachten. der Käufer setzt GEIGER IT-Service & Beratung unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis, wenn er auf die Verletzung von gewerblichen schutz- und Urheberrechten durch ein von GEIGER IT-Service & Beratung geliefertes Produkt hingewiesen wird.
Export
Gelieferte Produkte - einzeln oder in systemintegrierter form - sind soweit nicht anders vereinbart zum Verbleib und zur Benutzung in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der Ware angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, für die Einhaltung der Außenwirtschaftsbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland Sorge zu tragen. bei weiter Lieferung des Kunden von Vertrags Produkten an dritte haftet der Kunde für die Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen.
Allgemeine Bestimmungen
die Abtretung von Forderungen des Kunden gegenüber GEIGER IT-Service & Beratung an dritte ist ausgeschlossen. es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. das einheitliche Kaufgesetz (ekg) und das einheitliche Vertragsabschlussgesetz (eag) sind ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Scheck- und Wechselklagen ist Sitz von GEIGER IT-Service & Beratung. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung entsprechen. die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.